Landesbeirat von Lambda Niedersachsen-Bremen

Mit der Satzungsneufassung (Stand 01/2026) wurde der Landesbeirat als zentrales Beteiligungs- und Beratungsgremium im Queeres Jugendnetzwerk Lambda Niedersachsen-Bremen e.V. neu aufgestellt und strukturell verankert. Er stärkt die Mitwirkung unserer jugendlichen Mitgliedsgruppen und sorgt für eine kontinuierliche, verbindliche Beteiligung zwischen den Mitgliederversammlungen.


Zusammensetzung

Der Landesbeirat setzt sich aus je einer entsandten Person jeder jugendlichen Mitgliedsgruppe des Landesverbands zusammen. Jede jugendliche Mitgliedsgruppe hat das Recht, eine Person zu entsenden. Die entsandte Person darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Mitgliedsgruppen entscheiden eigenständig über ihre Entsendung. Die Benennung erfolgt schriftlich gegenüber dem Landesvorstand. Das Mandat im Landesbeirat ist an die Zugehörigkeit zur jeweiligen Mitgliedsgruppe gebunden. Endet diese Zugehörigkeit, endet auch das Mandat. Die Mitgliedsgruppe kann ihre entsandte Person jederzeit neu benennen.

 

Rolle und Selbstverständnis

Der Landesbeirat ist ein Beteiligungs- und Beratungsgremium. Er ist kein Ersatz für die Mitgliederversammlung und kein Vorstand, sondern ein kontinuierliches Mitwirkungsgremium der jugendlichen Basis. Er tagt mindestens viermal im Jahr, in der Regel einmal pro Quartal – und zwar gemeinsam mit dem Landesvorstand in einer gemeinsamen Sitzung.

 

Ziel ist es,

  • die Perspektiven der jugendlichen Gruppen strukturell einzubinden
  • Transparenz in Entscheidungsprozesse zu bringen,
  • strategische Entwicklungen gemeinsam zu reflektieren.

 

Aufgaben

Der Landesbeirat berät den Landesvorstand insbesondere bei:

  • der inhaltlichen Ausrichtung des Verbandes,
  • der strategischen Entwicklung,
  • der Programmgestaltung,
  • der Vertretung der Interessen jugendlicher Mitgliedsgruppen.

Damit ist der Landesbeirat ein zentrales Forum für Austausch, Rückkopplung und Mitgestaltung.

 

Rechte des Landesbeirats

Der Landesbeirat hat ausdrücklich verankerte Rechte. Er kann:

  • Impulse, Empfehlungen und Anträge in die gemeinsamen Sitzungen mit dem Landesvorstand einbringen,
  • vom Landesvorstand Auskunft zu verbandlichen Angelegenheiten verlangen,
  • Stellungnahmen zu Vorhaben des Landesvorstandes abgeben.
  • Bei wesentlichen Finanz- und Personalfragen besteht zudem eine Anhörungspflicht: Der Landesvorstand muss den Landesbeirat hierzu anhören.

Verantwortung und Rechenschaft

Der Landesbeirat ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Die Berichterstattung erfolgt in der Regel durch eine gemeinsam benannte Vertretung aus dem Landesbeirat. Damit bleibt die Mitgliederversammlung weiterhin das höchste Organ des Verbandes – der Landesbeirat ergänzt sie durch kontinuierliche Beteiligung im laufenden Geschäftsjahr.

 

Der Landesbeirat stärkt die demokratische Mitwirkung unserer Mitgliedsgruppen und schafft eine verbindliche Struktur für Transparenz, Austausch und strategische Mitgestaltung zwischen den jährlichen Mitgliederversammlungen.

Anmeldung für die Landesbeiratssitzungen

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Kontakt

 

Lambda Niedersachsen-Bremen e.V.

 

Torstr. 16
38518 Gifhorn

 

Telefon: 05371 7593 152

E-Mail: kontakt(at)lambda-nds-hb.de

Lambda NDS-HB e.V. wird finanziell gefördert durch:


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